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Zevener Zeitung vom 24. Januar 2008

Debatte soll gar nicht erst aufkommen

Hans-Heinrich Ehlen besucht Tarmstedter Rettungswache - Weit über 450 Einsätze jährlich

Tarmstedt (bal). Bei der Wahl des Wohnortes spielen auch „gefühlte Dinge“ eine Rolle, glaubt Hans-Heinrich Ehlen (CDU). Zu denen zählt der Minister für den ländlichen Raum nicht zuletzt die wohnortnahe Gesundheitsversorgung. Insofern bewertet er die Tarmstedter Rettungswache, der er am Dienstag einen Besuch abstattete, durchaus als Standortfaktor.

Unter dem Motto „Wehret den Anfängen“ wollte Samtgemeindebürgermeister Frank Holle den Besuch Ehlens in Tarmstedt bewertet wissen. Der Minister sei gekommen, damit gar nicht erst eine Diskussion um die Zukunft der Rettungswache aufkomme. Immerhin wird gerade ein Gutachten erarbeitet, das auf Landkreisebene „den Bedarf an Rettungsmitteln feststellen soll“, wie es der Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Bremervörde, Rolf Eckhoff, ausdrückt. Hintergrund ist die Gnarrenburger Forderung, dort einen 24-stündigen Rettungsdienst zu installieren.
Das mehr oder weniger verbindliche Papier könnte zumindest theoretisch ergeben, dass die derzeit 24 Stunden täglich besetzte Rettungswache in Tarmstedt andernorts besser angesiedelt wäre.
Eckhoff hält dies allerdings für ziemlich unwahrscheinlich, wie er im Gespräch mit dem Minister, dessen Begleitern und den beiden diensthabenden Rettungsassistenten Heiko Ranft und Eike Ostmann unterstrich. Immerhin werden seinen Angaben zufolge jährlich etwa 450 Rettungseinsätze von Tarmstedt aus gefahren. Hinzu kämen Einsätze jenseits der Kreisgrenze sowie Krankentransporte. Die Wache wird also offensichtlich gebraucht.
Und selbst wenn sich abzeichnen würde, dass die Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommen, gebe es durchaus die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, wie Ehlen, der auch stellvertretender Landrat ist, andeutete. Er sei nicht gutachtengläubig, erklärte er und betonte, dass nicht nur nackte Zahlen entscheiden dürften. Es gebe einen Unterscheid zwischen der gefühlten Situation und der statistischen.

System muss gerichtsfest sein

Entscheidend sei die Gerichtsfestigkeit des Rettungswesens im Kreis. Die Vorgabe lautet, dass die Helfer in 95 Prozent aller Notfälle binnen 15 Minuten vor Ort sein müssen. Wer dies nicht erfülle, müsse sich fragen, was passiert, wenn einmal jemand klagt, gab der Minister zu bedenken.

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