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Zevener Zeitung vom 02. August 2005

Ausnahmeregel für stillgelegte Flächen

Nutzung zur Beweidung ist jetzt zulässig

Kalbe/Hannover (ZZ/js). Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen aus Kalbe hat die stillgelegten Flächen unter bestimmten Voraussetzungen zur Futternutzung freigegeben.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Ausnahmegenehmigung wurden von der EU geschaffen. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird damit die Möglichkeit gegeben, ihre Futterbestände aufzufüllen, die infolge Trockenheit oftmals sehr knapp sind.

Beweidung gleichstellen

Nach dieser Ausnahmegenehmigung kann die Nutzung des vorhandenen Aufwuchses der in 2005 stillgelegten Flächen zu Futterzwecken gestattet werden. Die Beweidung steht der maschinellen Ernte gleich. Umbruch, Neuansaat, Düngung etc. sind nicht gestattet. Der Aufwuchs kann bei Bedarf im Rahmen kostenloser Nachbarschaftshilfe abgegeben werden.
Wer von den Auswirkungen der Trockenheit betroffen ist und von der Nutzungsmöglichkeit Gebrauch machen will, muss dies vor Nutzungebeginn der zuständigen Bezirksstelle der Landwirtschaftskammer melden. Dort ist das hierfür zu verwendende Formblatt erhältlich. Die Bedingungen der Ausnahmeregel müssen genau beachtet werden, weil ansonsten die Fläche nicht mehr als stillgelegt gelten würde.

Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen aus
Kalbe hat die Nutzung stillgelegter Flächen zur
Beweidung und Fütterung ausnahmsweise erlaubt.
(Foto: ZZ)

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