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Kolumne in der Bremervörder Zeitung am 29.1.2005

Reformen zeigen erste Wirkung

Liebe Leserinnen und Leser,

durch die mit Jahresbeginn wirksam werdenden Reformen in Bund und Land hat sich einiges geändert. Sind es auf oberster Ebene die Änderungen im Gesundheits- und Steuerbereich sowie durch die Hartz IV-Gesetze insbesondere im Sozial- und Arbeitsmarktbereich, so greifen im Lande Niedersachsen besonders die vom Landtag im Oktober letzten Jahres beschlossenen Gesetze zur Verwaltungsmodernisierung.

Diese Verwaltungsreform hat Modellcharakter für alle Bundesländer. Zentraler Bestandteil ist dabei die Auflösung der vier Bezirksregierungen ab Jahresbeginn und damit einhergehend der Übergang von einem dreistufigen zu einer zweistufigen Verwaltungssystem in Niedersachsen. Neben dem zur dauerhaften Entlastung des Landeshaushaltes vorzunehmenden zügigen Abbau von rd. 6700 der rund 180.000 Stellen im gesamten Landesdienst beinhaltet diese Reform die Auflösung von 119 Behörden in Niedersachsen sowie die Schaffung von Regierungsvertretungen als ständige Repräsentanz in den Landesteilen.
Die Übertragung einer großen Anzahl von Aufgaben auf die Landkreise – von der Heimaufsicht über die Genehmigung von Flächennutzungsplänen bis hin zu den Aufgaben der oberen Denkmalsschutzbehörde – führen zu einer Verschlankung der Verwaltung insgesamt und zu mehr Bürgernähe insbesondere im ländlichen Raum. Dies gilt auch für die teilweise bereits vor einigen Monaten umgesetzte Polizeireform, womit neben einer Stärkung der Eigenständigkeit der Polizei und Optimierung der Kriminalitätsbekämpfung eine erhöhte Präsens vor Ort erreicht wurde.
Teil der Verwaltungsmodernisierung ist auch die Organisationsreform der Forstverwaltung, wo die Forstämter von 45 auf 27 und die Revierförstereien von 340 auf 274 verringert wurden. Nicht unerwähnt bleiben darf hierbei auch die Neuorientierung im Bereich der Agrarverwaltung einschließlich Dorferneuerung, Flurbereinigung und sonstiger Förderprogramme sowie die Zusammenfassung der Förderaufgaben und sonstigen landwirtschaftlichen Aufgaben von den Ämtern für Agrarstruktur und den Bezirksregierungen bei den Landwirtschaftskammern einschließlich deren Fusion.

Allgemein gilt hierbei, die Verwaltungswege kürzer zu gestalten und sich nicht hinter der Bürokratie zu verstecken. Langwierige Genehmigungsverfahren hemmen die wirtschaftliche Entwicklung und führen oft zu Unternehmensentscheidungen für andere Standorte und Wegfall von Arbeitsplätzen bei uns.

Wenn vielleicht auch auf den ersten Blick von diesen Reformen vorrangig die in den jeweiligen Bereichen tätigen Beschäftigten berührt sein mögen, so haben sie doch auch für die Angehörigen und insbesondere deren Kinder durch evtl. Umzüge und Anpassung an neue Umgebungen erhebliche Auswirkungen auf den persönlichen Bereich. Die Unsicherheit zum Arbeitsplatz dürfte hierbei aber ein wenig geringer als im Vergleich zu den Veränderungen durch die Hartz IV-Gesetze sein, wo ebenfalls gravierende Änderungen auf die Betroffenen zugekommen sind. Allein schon die neuen Begriffsbestimmungen, aber auch die zu erfüllenden neuen Kriterien dürften für den Einzelnen anfangs noch schwer verständlich sein. Durch die in unserem Landkreis aufgrund der ausgeübten Option mögliche Betreuung „aus einer Hand“ wird es sicherlich gelingen, gemeinsam mit den Unternehmen eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu betreiben und durch Wiedereingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eine Reihe von Landzeitarbeitslosen wieder in Arbeit und Brot zu bringen.
Ich denke, Wunsch und Bereitschaft der Beteiligten hierfür sind in großem Maße vorhanden.
Mögen dabei hoffentlich viele Wünsche und Hoffnungen in Erfüllung gehen.

Ein schönes Wochenende wünscht

Hans-Heinrich Ehlen

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